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§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeweilige Geschäftsbeziehung zwischen der Taste Whiskey (Veranstalter) und dem Seminarteilnehmer.2. „Seminarteilnehmer" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche Person die bei der Buchung der Seminare gegenüber dem Verkäufer nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt und volljährig ist.
3. Die Seminare finden ausschließlich mit den, in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Whiskeysorten statt. Sofern in den jeweiligen Werbemitteln nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweilige Veranstaltung und Veranstaltungsunterlagen ohne Anfahrts-, Essens- oder Übernachtungskosten.
4. Zumutbare Abweichungen bleiben im Rahmen des Handelsüblichen vorbehalten.
§ 2 Teilnehmerpflichten & Jugenschutz
1. Die Seminarinhalte befassen sich mit unterschiedlichen hochprozentigen Spirituosen sowie deren Geschmack.2. Den Teilnehmern obliegt es daher allein, die eigene gesundheitliche Situation im Hinblick auf den Genuss von Spirituosen einzuschätzen.
3. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Medikamenteneinnahme vor während oder nach der Veranstaltung zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen kann. Näheres entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Beipackzettel des Medikaments.
4. Der Veranstalter behält sich im Übrigen jederzeit vor, einen Teilnehmer, welcher durch unangemessenes Verhalten das Gelingen der Veranstaltung nachhaltig gefährden, vom weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschließen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist für diesen Fall ausgeschlossen.
5. durch die Beachtung des Jugendschutzgesetz ist der Veranstalter gehalten, bei begründetem Zweifel das Alter des Seminarteilnehmers zu überprüfen. Soweit der Teilnehmer nicht in der Lage ist, sein Alter entsprechend nachzuweisen, hat der Veranstalter das Recht, diesen Rückerstattung der Teilnahmegebühr vom Seminar auszuschließen. Dies gilt nicht, soweit der Teilnehmer über 16 Jahre alt und in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Seminaranmeldung hat immer in Textform zu erfolgen. Soweit über die Terminfunktion von www.xing.de eingeladen worden ist, genügt es diesen Termin zu bestätigen.2. Die Darstellung der Seminare in den jeweilig aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Seminarteilneh-mer eine Buchungsanfrage an den Veranstalter richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Veranstalter behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieser Buchungsanfrage vor. Nimmt der Veranstalter ein Angebot nicht an, teilt der Veranstalter dies dem Seminarteilnehmer unverzüglich mit.
3. Sollten Angaben zur Veranstaltung falsch gewesen sein, wird der Veranstalter dem Seminarteilnehmer ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Seminarteilnehmer frei entscheiden kann.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Veranstalters; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass der Veranstalter mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. § 2 Nr. 5 gilt entsprechend.
5. Stellt sich bei einem kongruenten Deckungsgeschäft heraus, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, wird der Veranstalter den Seminarteilnehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Seminarteilnehmer bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen
1. Die angebotenen Preise verstehen sich inkl. der bei Buchung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Veranstalter behält sich - soweit eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor dem Veranstaltungstag stattfindet - vor, diese nachzuerheben.2. Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels und der darin ausgewiesenen Gültigkeit; Preisänderungen nach Ablauf der Gültigkeit bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises mit Ausnahme von § 3 Ziffer 1 ausgeschlossen.
3. Die Teilnahmegebühr ist mit der Absendung des Anmeldeformulars oder nach Erhalt der Zahlungsaufforderung / Rechnung fällig.
§ 4 Stornierung
1. Wird eine Anmeldung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, fällt keine Teilnahmegebühr an. Erfolgt die Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung, wird eine um 50% reduzierte Teilnahmegebühr fällig. Soweit die Stornierung später erfolgt, wird Teilnahmegebühr zu 100% fällig.2. Dem Seminarteilnehmer steht es frei, einen volljährigen Ersatzteilnehmer zu stellen.
3. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) zu verschieben oder abzusagen. Etwaig gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
§ 5 Haftung
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Veranstalter nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Veranstalter der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet der Veranstalter nicht.2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldenstunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
§ 7 Verzug
6. Die Parteien kommen erst durch eine schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung in Verzug, es sei denn die Nachfristsetzung ist aus den gesetzlichen Gründen entbehrlich.7. Gerät der Seminarteilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Seminarteilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf der Veranstalter den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
§ 8 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Duisburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Seminarteilnehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.